Dienstleistungen

       a)  Haushaltsnahe Dienstleistungen

           Zubereitung von Mahlzeiten

           Vornahme von Besorgungen

           Reinigungstätigkeiten

           Durchführung von Hausarbeiten

           Durchführung von Botengängen

           Sorgetragung für ein gesundes Raumklima

           von Pflanzen und Tieren

           Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)

       b)  Unterstützung bei der Lebensführung

           Gestaltung des Tagesablaufs

           Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

       c)  Gesellschafterfunktion, insbesondere

           Gesellschaft leisten

           Führen von Konversation

           Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte

           Begleitung bei diversen Aktivitäten

       d)  Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über

           für die betreute Person getätigte

           Ausgaben (zwingender Vertragsbestandteil gem.

           § 160 Abs. 2 Z 2 GewO 1994 idgF.)

       e)  praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person

           auf einen Ortswechsel

        f)  Organisation von Personenbetreuung

 

       Sonstige (nicht oben angeführte) Dienstleistungen, wozu auch

       einzelne Tätigkeiten wie z.B.

       Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeits-

       aufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme, bei der

       Körperpflege sowie beim An- und Auskleiden und bei der

       Benützung der Toilette zählen, solange keine medizinischen

       Probleme vorliegen. Sonstige ärztliche und pflegerische

       Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, wenn sie durch

       diplomiertes Pflegepersonal oder Ärzt/innen übertragen

       wurden.

 

        L I E B E R   D A H E I M   S T A T T   I M   H E I M